Elektronische Registrierkasse - Frist der Billigkeitsregelung läuft aus

*ERINNERUNG*

Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz der COVID-19-Pandemie dürfen wir das Thema „elektronische Registrierkasse“ nicht aus den Augen verlieren. Gesetzlich ist die Einführung einer „technischen zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE)“ erforderlich.

Die Einführung war bisher ausgesetzt bis zum 31.03.2021. Diese Nichtbeanstandungsfrist läuft aus!

Bitte nehmen Sie, soweit dieses bisher aus verständlichen Gründen in den letzten Monaten nicht weiterverfolgt wurde, nochmals persönlich Kontakt zu ihrem Kassenhersteller – E-Mail oder Brief – auf und erkundigen Sie sich nach dem Liefer- und Einbautermin.  Bitte dokumentieren Sie diese Kontaktanfrage genauso wie die Antwort für spätere Rückfragen vom örtlich zuständigen Finanzamt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 07804 9773 0 oder per E-Mail unter info@gmeiner-partner.de zur Verfügung.

Ihr Steuerkanzlei Gmeiner & Partner

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