Berücksichtigung Digitalisierungs-Projekte in Überbrückungshilfe 3

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Überbrückungshilfe 3 können für Digitalisierungsprojekte einmalig bis zu 20.000 € geltend gemacht werden. Darunter zählen unter anderem:

  • der Aufbau einer Webseite inklusive Onlineshop (Gutscheinshop)
  • die Einrichtung einer digitalen Gästemappe (kontaktloser Check-In / Check-Out)
  • die Integration einer cloudbasierten Hotelsoftware.

Einen Anspruch darauf hat jeder, der einen Umsatzrückgang von mindestens 30% zum jeweiligen Monat im Referenzjahr 2019 bzw. als Einzelunternehmer einen Rückgang des durchschnittlichen Umsatzes im Jahr 2019 zu den bisherigen Gesamtmonaten des Jahres 2021 hat.

Wichtig! Die Digitale Förderung von bis zu 20.000 € bemisst sich in Höhe des vorgegebenen %-Satz vom beantragten Förderungssatzes des Monats. Die Rechnungsstellung des Lieferanten, unabhängig von der Beantragung der Überbrückungshilfe 3, wird bemessen Aufgrund des beantragten Monats und muss auch zu diesem Zeitpunkt fällig gewesen sein.

Weitere Informationen für Unternehmen und Beschäftigte in Bezug auf Unterstützungsmaßnahmen und finanzielle Hilfen finden Sie hier.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 07804 9773 0 oder per E-Mail unter info@gmeiner-partner.de zur Verfügung.

Ihr Team der Steuerkanzlei Gmeiner & Partner

 

 

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